Welche rechtlichen Dinge du bei Firmenmassagen beachten musst

Firmenmassagen werden immer beliebter, da viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden mehr Wohlbefinden und Entspannung am Arbeitsplatz ermöglichen möchten. Wellnessmassagen können helfen, Stress abzubauen und das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Doch bevor du als Wellnessmasseur in Unternehmen tätig wirst, gibt es einige rechtliche Aspekte, die du beachten solltest.

In diesem Beitrag erfährst du, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, was du als Wellnessmasseur darfst und welche Vorsichtsmaßnahmen du treffen solltest.


1. Firmenmassagen sind reine Wellness-Anwendungen

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass Firmenmassagen ausschließlich Wellnessmassagen sind. Das bedeutet:
✔ Es handelt sich nicht um medizinische oder therapeutische Behandlungen.
✔ Wellnessmassagen dienen lediglich der Entspannung und Förderung des Wohlbefindens.
✔ Es werden keine Heilversprechen abgegeben.
✔ Die Massage ersetzt keine medizinische Behandlung oder Physiotherapie.

Daher solltest du dich in deiner Werbung und Kundenkommunikation klar als Wellnessmasseur ausweisen. Verwende keine Begriffe wie „Therapie“ oder „Behandlung“, um rechtliche Missverständnisse zu vermeiden.


2. Brauchst du eine spezielle Genehmigung für Firmenmassagen?

Als Wellnessmasseur brauchst du keine medizinische Zulassung oder Heilpraktiker-Erlaubnis, solange du dich auf präventive und entspannende Massagen beschränkst. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten:

🔹 Gewerbeanmeldung erforderlich

Wenn du Firmenmassagen anbietest, musst du dein Gewerbe offiziell anmelden. Dabei wählst du die Tätigkeit als Wellnessmasseur. Ein Eintrag in die Handwerksrolle oder eine besondere Zulassung ist in der Regel nicht erforderlich.

🔹 Keine Abrechnung über Krankenkassen

Firmenmassagen können nicht über Krankenkassen oder private Versicherungen abgerechnet werden, da sie keine medizinische Leistung sind. Firmen können jedoch oft Massagen als steuerlich absetzbare Gesundheitsmaßnahme verbuchen (mehr dazu im nächsten Punkt).


3. Können Firmen die Massagen steuerlich geltend machen?

Ja! Unternehmen können Massagen unter bestimmten Bedingungen als steuerlich absetzbare Gesundheitsförderung nutzen.

📌 Steuerfreibetrag für Gesundheitsmaßnahmen nutzen

  • Nach § 3 Nr. 34 EStG können Firmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für Gesundheitsmaßnahmen ausgeben.
  • Massagen zählen zu diesen Maßnahmen, wenn sie präventiv und nicht therapeutisch sind.
  • Es empfiehlt sich, mit der Buchhaltung des Unternehmens zu klären, wie die Massagen steuerlich erfasst werden.

📌 Direktabrechnung vs. Kostenübernahme

  • Manche Unternehmen übernehmen die volle Kostenlast für die Massagen.
  • Andere bezuschussen sie, sodass die Mitarbeiter einen Eigenanteil zahlen.
  • Alternativ können Massagen über eine Gesundheitskarte oder Sachbezüge abgerechnet werden.

💡 Wichtig: Du solltest Firmen immer darauf hinweisen, dass deine Massagen ausschließlich der Entspannung dienen und keine therapeutischen Behandlungen sind.


4. Haftung & Versicherung – Was du beachten solltest

Sicherheit steht bei jeder Wellnessmassage an erster Stelle. Auch bei Firmenmassagen solltest du dich absichern:

🔹 Betriebshaftpflichtversicherung abschließen

Falls es zu einem Schadenfall kommt (z. B. allergische Reaktionen auf Massageöl oder Verletzungen durch falsche Lagerung), schützt dich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Achte darauf, dass Massagen im Versicherungsschutz enthalten sind.

🔹 Gesundheitszustand der Kunden abklären

Vor jeder Firmenmassage solltest du:
✔ Nach möglichen Kontraindikationen fragen (z. B. akute Schmerzen, Entzündungen, Schwangerschaft).
✔ Eine kurze Einverständniserklärung vom Kunden einholen.
✔ Keine Massagen bei Mitarbeitern durchführen, die akute Beschwerden haben.

💡 Tipp: Erstelle eine Kurzinfo oder einen Fragebogen, den Firmen vorab an ihre Mitarbeiter weiterleiten können.


5. Wo dürfen Firmenmassagen durchgeführt werden?

Viele Unternehmen haben Ruheräume oder spezielle Wellness-Bereiche für Mitarbeiter. Falls nicht, kannst du mit der Firma die Rahmenbedingungen für den Massageplatz klären:

Ein separater, ruhiger Raum ist ideal.
Stühle oder Liegen sollten bequem und stabil sein.
✔ Falls du mobile Massagen auf einem speziellen Massagestuhl anbietest, brauchst du wenig Platz.
✔ Hygiene beachten – eine saubere Umgebung und Desinfektion von Massageliegen sind essenziell.

💡 Tipp: Falls du regelmäßig Firmenmassagen anbietest, kannst du eine mobile Massageliege oder einen ergonomischen Massagestuhl nutzen.


6. Verträge und Absprachen mit Unternehmen

Es empfiehlt sich, mit Firmen eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

🔹 Inhalt eines Firmenmassage-Vertrags

Leistungsumfang: Welche Massagen werden angeboten? Wie lange dauert eine Sitzung?
Preisgestaltung: Wird pro Mitarbeiter oder nach Stunden abgerechnet?
Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist: Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Haftungsausschluss: Es wird klargestellt, dass keine therapeutischen oder medizinischen Behandlungen durchgeführt werden.
Terminabsagen & Stornierungsbedingungen: Gibt es eine Gebühr bei kurzfristigen Absagen?


Fazit: Firmenmassagen sind eine Chance – aber nur mit klaren Regeln!

Firmenmassagen sind eine tolle Möglichkeit, Mitarbeiter zu entspannen und gleichzeitig dein Massage-Business auszubauen. Als Wellnessmasseur solltest du jedoch einige rechtliche Punkte beachten:

Keine Heilbehandlungen – nur Wellnessmassagen!
Gewerbeanmeldung erforderlich
Massagen sind nicht über Krankenkassen abrechenbar
Unternehmen können die Kosten steuerlich geltend machen
Haftpflichtversicherung schützt dich bei Schadensfällen
Verträge sorgen für klare Absprachen mit Unternehmen

Wenn du diese Punkte beachtest, kannst du erfolgreich Firmenmassagen anbieten und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

 






Bitte beachte: Es werden bei uns nur Wellnessmassagen gelehrt, die man zu Entspannung und präventiv einsetzen kann. Beschriebene Massagen zur "Behandlung" von körperlichen oder psychischen Beschwerden dürfen nur präventiv eingesetzt werden!