Steuern zurücklegen: die Falle im zweiten Jahr
Das erste Jahr fühlt sich finanziell oft überraschend gut an. Es kommt Geld herein, es geht wenig heraus, und vom Finanzamt hört man kaum etwas. Genau das ist die Falle — denn im zweiten Jahr kommt beides auf einmal.
Kurzantwort
Im zweiten Jahr treffen die Nachzahlung für das erste Jahr und die neu festgesetzten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zusammen. Wer nichts zurückgelegt hat, gerät in Schwierigkeiten, obwohl der Betrieb gut läuft. Deshalb: vom ersten Euro an zurücklegen, auf ein getrenntes Konto, und die Höhe der Rücklage mit der Steuerberatung festlegen — nicht nach Gefühl. Vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nie dir. Und wenn es eng wird: frühzeitig mit dem Finanzamt sprechen, statt abzuwarten.
Warum das zweite Jahr härter ist als das erste
Der Grund ist keine Bosheit der Verwaltung, sondern schlichte Zeitverschiebung. Im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit weiß das Finanzamt noch nicht, was du verdienst. Es gibt keinen Bescheid, also gibt es meist auch keine Vorauszahlungen — oder nur solche, die auf deiner eigenen Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beruhen. Dieser Fragebogen ist übrigens der Moment, in dem viele zum ersten Mal ahnen, worauf sie sich eingelassen haben; was vorher zu klären ist, steht in Gewerbe oder freiberuflich.
Erst wenn das erste Jahr vorbei ist und die Erklärung abgegeben wurde, wird die Steuer dafür festgesetzt. Der Bescheid kommt also mit erheblichem Abstand zu dem Zeitraum, um den es geht — und mit ihm die Nachzahlung. Im selben Bescheid oder kurz danach folgt der zweite Teil: Weil das Finanzamt nun weiß, was du ungefähr verdienst, setzt es Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest. Nicht selten wird zusätzlich das bereits laufende Jahr nachträglich mit erfasst.
| Zeitraum | Was passiert | Wie es sich anfühlt |
|---|---|---|
| Erstes Jahr | Einnahmen laufen, meist keine oder nur geschätzte Vorauszahlungen | entspannt, das Konto füllt sich |
| Nach Jahresende | Steuererklärung wird erstellt und eingereicht | Aufwand, aber noch keine Zahlung |
| Nach dem Bescheid | Nachzahlung für das erste Jahr wird fällig | der erste Schreck |
| Unmittelbar danach | Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden festgesetzt | der zweite Schreck |
| Gleichzeitig | Betrieb, Miete, Versicherungen und Lebenshaltung laufen unverändert weiter | eng, obwohl der Laden gut läuft |
Das ist der ganze Mechanismus. Er ist vorhersehbar, und deshalb lässt er sich entschärfen — aber nur vorher, nicht hinterher.
Wie Vorauszahlungen entstehen
Vorauszahlungen sind keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene. Das Finanzamt geht davon aus, dass das laufende Jahr ungefähr so verläuft wie das zuletzt bekannte, rechnet die voraussichtliche Jahressteuer aus und verteilt sie auf regelmäßige Teilbeträge. Wie diese Beträge zustande kommen und wann sie fällig sind, steht im Vorauszahlungsbescheid, den du schriftlich bekommst. Diesen Bescheid solltest du nicht ablegen, ohne ihn gelesen zu haben — er ist die verlässlichste Vorschau auf dein kommendes Jahr, die du bekommen wirst.
Wichtig ist der zweite Teil des Gedankens: Vorauszahlungen sind veränderlich. Läuft dein Jahr deutlich besser, kann das Finanzamt sie anheben. Läuft es schlechter — längere Krankheit, ein Umzug, ein Rückgang der Buchungen —, kannst du eine Anpassung anregen. Dafür brauchst du allerdings Zahlen, und zwar aus geordneten Aufzeichnungen. Wer seine Belege im Schuhkarton sammelt, kann nicht argumentieren. Wie du das schlank hältst, steht in Buchhaltung und EÜR für Masseure.
Vom ersten Euro an zurücklegen
Die einzige Methode, die bei mir und bei fast allen, die ich seit 2012 begleitet habe, wirklich funktioniert hat, ist banal: ein zweites Konto und eine feste Gewohnheit. Nicht am Monatsende, wenn man sieht, was übrig ist, sondern unmittelbar nach jeder Einnahme.
Richte ein zweites Konto ein, das nichts anderes tut, als Geld aufzubewahren. Keine Karte dazu, kein Zugriff per App auf dem Startbildschirm, kein Dispo. Jedes Mal, wenn Geld für eine Anwendung eingeht, überweist du sofort den festgelegten Anteil dorthin. Nicht später, nicht gesammelt. Dieses Konto ist kein Sparkonto — es verwahrt Geld, das dir nicht gehört. Wenn der Bescheid kommt, ist er dann ein Vorgang und kein Ereignis. Denselben Mechanismus kannst du übrigens für die Rücklage nutzen, die du für Ausfalltage und Vorsorge brauchst; die Systematik dahinter steht in Was vom Massagepreis übrig bleibt.
Bleibt die Frage nach der Höhe. Ich nenne hier bewusst keine Quote, und ich rate dazu, auch keiner zu glauben, die man in Foren liest. Die Belastung hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab, von weiteren Einkünften, vom Familienstand, von abzugsfähigen Aufwendungen und davon, ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest. Eine Quote, die für eine Kollegin passt, kann bei dir deutlich danebenliegen — in beide Richtungen. Die belastbare Zahl bekommst du in einem einzigen Gespräch mit einer Steuerberatung. Bis du sie hast, gilt der einfache Grundsatz: lieber zu viel zurücklegen. Zu viel bekommst du zurück, zu wenig fehlt.
Umsatzsteuer gehört nie dir
Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, enthält jeder Preis, den du berechnest, einen Anteil Umsatzsteuer. Dieser Anteil ist nie dein Geld. Du ziehst ihn für das Finanzamt ein und führst ihn ab. Auf dem Girokonto sieht er allerdings genauso aus wie jeder andere Euro — und genau daran scheitern Betriebe, die eigentlich gut laufen. Wer die vereinnahmte Umsatzsteuer zwischendurch für eine neue Liege ausgibt, hat sich selbst einen Kredit gegeben, den er nicht bewilligt bekommen hat. Ob und ab wann die Regelung für dich gilt, steht in Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung — verbindlich klärt das die Steuerberatung.
Praktisch heißt das: Wenn Umsatzsteuer im Spiel ist, gehören auf das zweite Konto zwei Beträge — der Anteil für die Einkommensteuer und der vereinnahmte Umsatzsteueranteil. Was auf deinen Rechnungen dazu stehen muss, steht in Rechnung schreiben als Masseur.
Der Jahreslauf, ohne Kalender
Ich nenne hier absichtlich keine Termine, weil sie sich ändern, weil sie von deiner Situation abhängen und weil dein Bescheid sie ohnehin nennt. Was sich aber immer wiederholt, ist die Abfolge:
| Was ansteht | Wer sagt dir wann | Was du dafür brauchst |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung, falls du umsatzsteuerpflichtig bist | Finanzamt legt den Rhythmus fest | laufend erfasste Einnahmen und Ausgaben |
| Einkommensteuervorauszahlungen | Vorauszahlungsbescheid nennt die Termine | Geld auf dem Rücklagenkonto |
| Jahressteuererklärung | gesetzliche Frist, verlängert sich bei Vertretung durch eine Kanzlei | vollständige Belege, EÜR |
| Nachzahlung oder Erstattung | Steuerbescheid | Rücklage, die noch nicht ausgegeben ist |
| Anpassung der Vorauszahlungen | auf deine Anregung oder von Amts wegen | nachvollziehbare Zahlen zum laufenden Jahr |
| Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung | deine Kasse, unabhängig vom Finanzamt | eigene Planung, siehe unten |
Die letzte Zeile gehört nicht zum Steuerrecht, verhält sich aber genauso tückisch: Auch dort wird nachträglich auf Basis des tatsächlichen Einkommens abgerechnet. Was dabei zu beachten ist, steht in Krankenversicherung für selbstständige Masseure.
Wenn es eng wird
Es kommt vor, dass eine Nachzahlung in ein Jahr fällt, das schlechter läuft als das, für das gezahlt werden muss. Das ist unangenehm, aber es ist kein Ausnahmefall, für den es keine Verfahren gäbe. Grundsätzlich denkbar sind unter anderem eine Stundung, eine Ratenzahlung oder die Herabsetzung zu hoher Vorauszahlungen an das tatsächliche Ergebnis. Ich beschreibe diese Möglichkeiten hier ausdrücklich nur als Möglichkeiten — ob sie in deinem Fall in Betracht kommen, welche Voraussetzungen gelten und was ein solcher Antrag enthalten muss, entscheidet das Finanzamt, und formuliert wird er sinnvollerweise mit einer Steuerberatung.
Was ich aus Erfahrung sagen kann: Der Zeitpunkt entscheidet. Wer sich meldet, bevor etwas fällig wird, führt ein anderes Gespräch als jemand, der sich meldet, nachdem nichts gezahlt wurde. Und wer geordnete Zahlen mitbringt, wird ernster genommen als jemand, der einen Eindruck schildert.
Wann sich Steuerberatung rechnet
Häufiger, als der Beitrag vermuten lässt. Ich halte ein Erstgespräch spätestens dann für angezeigt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Es gibt erstmals Vorauszahlungen oder einen Bescheid, den du nicht sicher liest.
- Umsatzsteuer kommt ins Spiel oder die Kleinunternehmerregelung steht zur Debatte.
- Du hast neben der Massage weitere Einkünfte, etwa aus einer Anstellung.
- Größere Anschaffungen stehen an — Liege, Fahrzeug, Praxisausstattung.
- Du planst eigene Räume und musst wissen, wie sich das steuerlich auswirkt.
- Du merkst, dass du das Thema vor dir herschiebst. Das ist das verlässlichste Signal von allen.
Viele Kanzleien arbeiten arbeitsteilig: Du erfasst laufend selbst, die Kanzlei prüft und erstellt. Das hält den Aufwand überschaubar und nimmt dir genau den Teil ab, bei dem Fehler teuer werden. Wie sich das auf deine Kalkulation auswirkt, gehört in die Preisrechnung — siehe Massagepreise kalkulieren.
Häufige Fragen
Warum ist das zweite Jahr der Selbstständigkeit finanziell härter?
Weil zwei Dinge zusammentreffen. Für das erste Jahr wird die Steuer erst festgesetzt, wenn dieses Jahr längst vorbei ist — die Nachzahlung kommt also verspätet. Gleichzeitig setzt das Finanzamt auf Basis dieses Bescheids Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest. Im ungünstigen Fall trifft beides in kurzem Abstand ein, während der Betrieb genauso weiterläuft wie vorher.
Wie kommen Einkommensteuervorauszahlungen zustande?
Das Finanzamt schätzt anhand des letzten bekannten Ergebnisses, wie hoch die Steuer im laufenden Jahr voraussichtlich ausfällt, und verteilt diesen Betrag auf regelmäßige Teilzahlungen. Grundlage ist in der Regel der letzte Steuerbescheid oder deine eigene Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der Bescheid über die Vorauszahlungen kommt schriftlich und nennt die Termine.
Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?
Eine allgemeine Quote wäre unseriös, weil die Belastung von deinem Gesamteinkommen, deinem Familienstand, weiteren Einkünften und abzugsfähigen Aufwendungen abhängt. Die belastbare Zahl bekommst du von deiner Steuerberatung, notfalls als grobe Ersteinschätzung vom Finanzamt. Bis diese Zahl vorliegt, gilt: lieber zu viel zurücklegen als zu wenig — zu viel bekommst du wieder, zu wenig fehlt.
Warum ein getrenntes Konto für die Rücklage?
Weil Geld, das auf dem Girokonto liegt, ausgegeben wird. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil es verfügbar aussieht. Ein zweites Konto, auf das nach jeder Einnahme sofort überwiesen wird, macht aus einer guten Absicht eine Gewohnheit. Der einzige Zweck dieses Kontos ist, dass darauf Geld liegt, das dir nicht gehört.
Gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer mir?
Nein — wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, ist die im Preis enthaltene Umsatzsteuer durchlaufender Posten. Du ziehst sie für das Finanzamt ein und führst sie ab. Sie gehört gedanklich nie dir, auch nicht für ein paar Wochen. Wer sie im laufenden Betrieb verbraucht, finanziert sein Geschäft mit fremdem Geld.
Was mache ich, wenn ich die Steuer nicht zahlen kann?
Frühzeitig reden statt abwarten. Es gibt Wege wie eine Stundung, eine Ratenzahlung oder die Anpassung zu hoher Vorauszahlungen an das tatsächliche Ergebnis. Ob und unter welchen Bedingungen das in deinem Fall möglich ist, entscheidet das Finanzamt; formuliert wird ein solcher Antrag am besten mit der Steuerberatung. Nichts tun ist die einzige Variante, die die Lage sicher verschlechtert.
Kann ich die Vorauszahlungen herabsetzen lassen?
Eine Anpassung ist grundsätzlich möglich, wenn das laufende Jahr absehbar schlechter läuft als das Jahr, auf dem die Festsetzung beruht — etwa nach längerer Krankheit oder einem Rückgang der Buchungen. Dafür brauchst du nachvollziehbare Zahlen aus deinen Aufzeichnungen. Den Antrag stellst du beim Finanzamt, sinnvollerweise über die Steuerberatung.
Wann rechnet sich eine Steuerberatung?
Meist früher, als man denkt. Sobald es Vorauszahlungen gibt, Umsatzsteuer im Spiel ist, größere Anschaffungen anstehen oder mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, ist der Beratungsaufwand gut angelegt. Viele Kanzleien bieten ein Erstgespräch an, in dem sich klären lässt, welchen Teil du selbst übernimmst und welchen die Kanzlei.
Quellen und Anlaufstellen
- Eigene Erfahrungen aus Praxis und Kursleitung seit 2012, Massageschule Baumann
- Zuständiges Finanzamt — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Vorauszahlungs- und Steuerbescheide, Anträge zu Stundung und Anpassung
- Einkommensteuergesetz (EStG) — Regelungen zu Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer
- Abgabenordnung (AO) — Regelungen zu Stundung und Zahlungserleichterungen
- Umsatzsteuergesetz (UStG) — Kleinunternehmerregelung und Voranmeldung
- Steuerberatung — für die persönliche Einschätzung, Rücklagenhöhe und Anträge
Ausdrücklich keine Steuerberatung. Diese Seite gibt persönliche Erfahrungen wieder und darf nicht als Steuer- oder Rechtsberatung verstanden werden. Ich nenne bewusst keine Steuersätze, keine Rücklagenquoten und keine Fristen, weil sie vom Einzelfall abhängen und sich ändern. Für die Höhe deiner Rücklagen, für die Beurteilung deiner Vorauszahlungen und für jeden Antrag beim Finanzamt wende dich an eine Steuerberatung; verbindlich sind allein die Bescheide deines Finanzamts und die geltenden Vorschriften. Stand dieser Seite: 5. August 2026.