Social Media für Masseure: welche Plattform, was posten, was lassen
Ich fange mit dem unpopulären Teil an: Für die meisten Massagebetriebe ist Social Media nicht der wirksamste Kanal. Es fühlt sich nach Arbeit an, sieht nach Aktivität aus — und bringt oft weniger Termine als eine halbe Stunde Pflege des Google-Profils.
Kurzantwort
Wenn überhaupt, dann eine Plattform, und zwar meistens Instagram. Rechne mit zwei bis vier Stunden pro Woche, sonst lass es. Poste Raum, Vorbereitung, Details und freie Termine — keine erkennbaren Gäste ohne schriftliche Einwilligung und keine Heilversprechen. Für Stammkundschaft ist ein Newsletter in der Regel wirksamer, weil dir die Adressen gehören.
Die Plattformen, nüchtern eingeordnet
| Plattform | Taugt für | Aufwand | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Atmosphäre zeigen, Vertrauen aufbauen, Stammgäste binden | mittel | erste Wahl, wenn überhaupt | |
| lokale Gruppen, ältere Zielgruppe, Veranstaltungen | gering | lohnt vor allem über Ortsgruppen | |
| YouTube | Erklärvideos, Reichweite über Suche | sehr hoch | nur bei echtem Willen zur Videoproduktion |
| TikTok | Reichweite, junges Publikum | hoch | Reichweite selten am Ort — passt schlecht zu lokalem Geschäft |
| langlebige Bildsuche | gering | Nische, aber pflegeleicht | |
| Firmenkunden ansprechen | mittel | nur bei Firmenmassage sinnvoll |
Ein Video mit 50.000 Aufrufen klingt großartig. Wenn die Zuschauer über ganz Deutschland verteilt sind, du aber in Aalen massierst, bringt es dir kaum einen Termin. Für ein lokales Geschäft zählen nicht Aufrufe, sondern Aufrufe im Umkreis von dreißig Kilometern. Deshalb schlägt eine Facebook-Ortsgruppe mit 3.000 Mitgliedern ein virales TikTok-Video.
Was du posten kannst
- Den Raum — vorbereitet, warmes Licht, frische Wäsche. Beantwortet die häufigste unausgesprochene Frage.
- Details — warme Handtücher, Steine im Wärmer, Öl, Kräuterstempel
- Vorbereitung — was du vor jedem Termin tust. Zeigt Sorgfalt, ohne Worte.
- Freie Termine — kurzfristige Lücken. Das ist der Beitrag mit der direktesten Wirkung.
- Ablauf erklären — was in einer Stunde passiert, siehe 60-Minuten-Ablauf
- Deine Hände bei der Arbeit — an einer Schulter, ohne dass jemand erkennbar ist
- Du selbst — Massage ist Vertrauenssache, das Gesicht dahinter hilft
- Gutscheine — vor Weihnachten, Muttertag, Valentinstag
Was du lassen musst
1. Keine erkennbaren Gäste. Gesicht, Tätowierung, Muttermal, Schmuck — alles, was jemanden identifizierbar macht, braucht eine ausdrückliche, konkret benannte Einwilligung. Grundlage sind die DSGVO und das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz. Ein mündliches „ja, klar" auf der Liege reicht nicht.
2. Keine Heilversprechen. „Diese Massage hilft bei Migräne" ist in einer Instagram-Caption genauso abmahnfähig wie auf der Website. Siehe Heilmittelwerbegesetz.
3. Keine fremden Bilder und keine fremde Musik. Ein Stockfoto ohne Lizenz oder ein aktueller Song unter deinem Reel kann teuer werden. Nutze eigene Aufnahmen und die von der Plattform bereitgestellte Musikbibliothek.
Dazu kommt: Ein Impressum muss auch bei geschäftlichen Profilen erreichbar sein — in der Regel über einen Link in der Biografie.
Der Zeitfaktor — ehrlich gerechnet
| Aufgabe | pro Woche |
|---|---|
| Fotos oder Videos aufnehmen | 45 min |
| Bearbeiten und Texte schreiben | 45 min |
| Posten und auf Kommentare antworten | 30 min |
| Nachrichten beantworten | 30 min |
| Summe | ca. 2,5 Stunden |
Rechne das gegen: Zweieinhalb Stunden sind bei 70 Euro etwa zwei Massagetermine — also rund 6.300 Euro Umsatz im Jahr, auf die du verzichtest. Social Media muss diesen Betrag erst einmal einspielen. Bei manchen tut es das, bei vielen nicht.
Mach drei Monate lang einen Beitrag pro Woche auf einer Plattform — immer am selben Tag. Und frag jeden neuen Gast: „Wie sind Sie auf mich gekommen?" Nach drei Monaten weißt du, ob es sich lohnt. Diese eine Frage ersetzt jede Statistik.
Der Kanal, der meist besser funktioniert
Ein Newsletter hat drei Vorteile, die kein soziales Netzwerk bietet:
- Die Adressen gehören dir. Kein Algorithmus entscheidet, wer dich sieht.
- Wer sich einträgt, will von dir hören. Das ist eine völlig andere Ausgangslage als ein zufälliger Feed.
- Er funktioniert zum richtigen Zeitpunkt. „Nächste Woche sind noch zwei Termine frei" an vierzig Stammgäste füllt den Kalender zuverlässiger als jeder Beitrag.
Werbliche E-Mails brauchen eine Einwilligung nach § 7 UWG. Praktisch heißt das: Double-Opt-in — Eintragung, Bestätigungsmail, Klick auf den Link, und das Ganze dokumentiert. Dazu ein Abmeldelink in jeder Mail und ein Impressum. Ohne das ist jede einzelne Mail abmahnfähig.
Die Reihenfolge, die ich empfehle
- Google-Unternehmensprofil vollständig — das schlägt alles andere. Siehe eigener Ratgeber.
- Bewertungen systematisch einsammeln.
- Website mit Preisen und Ablauf. Siehe Online-Sichtbarkeit.
- Newsletter mit Double-Opt-in aufbauen.
- Erst dann Social Media — und nur, wenn du wirklich Lust darauf hast.
Punkt fünf steht bewusst am Ende. Wer keine Freude daran hat, hält es nicht durch, und dann schadet ein verwaistes Profil mehr, als es nützt.
Häufige Fragen
Welche Plattform lohnt sich?
Wenn überhaupt nur eine, meist Instagram. Facebook wirkt über lokale Gruppen. Für Terminvergabe schlägt das Google-Profil alles.
Was kann ich posten?
Raum, Vorbereitung, Details, freie Termine, Ablauferklärungen, dich selbst. Keine erkennbaren Gäste, keine Heilversprechen.
Darf ich Fotos von Kunden posten?
Nur mit ausdrücklicher, konkret benannter und am besten schriftlicher Einwilligung.
Wie viel Zeit kostet das?
Zwei bis vier Stunden pro Woche, wenn es wirken soll. Das entspricht etwa zwei Massageterminen.
Ist ein Newsletter besser?
Für Massagebetriebe meistens ja — die Adressen gehören dir. Voraussetzung ist ein sauberes Double-Opt-in.
Wie oft sollte ich posten?
Lieber einmal pro Woche verlässlich als fünfmal in einer Woche und dann einen Monat nichts. Regelmäßigkeit schlägt Menge.
Brauche ich ein Impressum im Profil?
Ja, bei geschäftlicher Nutzung. In der Regel über einen Link in der Biografie.
Quellen und Anlaufstellen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6 und 7 — Einwilligung in die Verarbeitung von Bildern
- Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), §§ 22 f. — Recht am eigenen Bild
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 — Einwilligung für Werbe-E-Mails
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 — Impressumspflicht, auch bei Social-Media-Profilen
- Heilmittelwerbegesetz (HWG) — gilt für Beiträge genauso wie für die Website
- Urheberrecht — bei Musik und fremden Bildern in Beiträgen
Kein Rechtsrat. Angaben zu Bildrechten, Einwilligung und Werbe-E-Mails sind eine Orientierung aus der Praxis und ersetzen keine Rechtsberatung. Reichweiten- und Zeitangaben sind Erfahrungswerte. Plattformen und ihre Regeln ändern sich laufend. Stand dieser Seite: 31. Juli 2026.